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Lazkin macht sich Sorgen um seine Familie./„Hallo, wie geht’s euch beiden?“/„Den Umständen entsprechend ... Schau mal, dein Sohn liebt es, mit Masken zu spielen!“/Wem in seinem Heimatland „ernsthafter Schaden droht“, hat laut §4 des Asylgesetzes Anspruch auf einjährigen, subsidiären Schutz in Deutschland./Als Bedrohung werden Todesurteile oder Folter gewertet, aber auch militärische Konflikte./Wer seinen Status als subsidiär Schutzberechtigter nach dem 16. März 2016 erhalten hat, kann zwei Jahre lang keinen Familiennachzug beantragen. Lazkin muss also warten./Lazkin überbrückt die Wartezeit mit einem Integrationskurs. Er träumt davon, von Viersen in eine andere Stadt umzuziehen, eine Arbeit zu finden und seine Familie in Kamischli finanziell zu unterstützen.